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   BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82   

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https://dejure.org/1983,1141
BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82 (https://dejure.org/1983,1141)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1983 - 4 StR 73/82 (https://dejure.org/1983,1141)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82 (https://dejure.org/1983,1141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 6 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr. 2 Ladenschlussgesetz (LSchlG) - Geltung des Ladenschlussgesetzes für Autowaschanlagen - Begriff der Verkaufsstelle - Rechtfertigung des Zwanges zum Ladenschluss - Sinn und Zweck des ...

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LadenschlG § 1, § 3, § 6, § 24 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 258
  • NJW 1983, 1504
  • MDR 1983, 596
  • GRUR 1983, 446
  • NStZ 1983, 322
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Allein diese Auslegung hält sich auch im Rahmen der Zwecke des Ladenschlußgesetzes, die den im Zwang zum Ladenschluß liegenden Eingriff in die Berufsausübung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 59, 336).

    Danach muß der Eingriff in die Berufsausübung mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden können; das eingesetzte Mittel muß geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Zweck zu erreichen; auch muß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (BVerfGE 59, 336, 355).

  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 65/74

    Tag der offenen Tür

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).

    Da alle Tankstellen nach § 6 Abs. 1 LSchlG auch während der allgemeinen Ladenschlußzeiten offengehalten werden dürfen, werden die dort tätigen Arbeitnehmer durch ein Verbot des Betriebs der Waschanlage währenddieser Zeiten nicht vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsarbeit geschützt, da sie in der Tankstelle selbst während dieser Zeiten beschäftigt werden dürfen, und besteht auch kein Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen (vgl. BVerfGE 13, 230, 235; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; 79, 99, 103).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Da alle Tankstellen nach § 6 Abs. 1 LSchlG auch während der allgemeinen Ladenschlußzeiten offengehalten werden dürfen, werden die dort tätigen Arbeitnehmer durch ein Verbot des Betriebs der Waschanlage währenddieser Zeiten nicht vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsarbeit geschützt, da sie in der Tankstelle selbst während dieser Zeiten beschäftigt werden dürfen, und besteht auch kein Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen (vgl. BVerfGE 13, 230, 235; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; 79, 99, 103).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Da alle Tankstellen nach § 6 Abs. 1 LSchlG auch während der allgemeinen Ladenschlußzeiten offengehalten werden dürfen, werden die dort tätigen Arbeitnehmer durch ein Verbot des Betriebs der Waschanlage währenddieser Zeiten nicht vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsarbeit geschützt, da sie in der Tankstelle selbst während dieser Zeiten beschäftigt werden dürfen, und besteht auch kein Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen (vgl. BVerfGE 13, 230, 235; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; 79, 99, 103).
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).
  • BGH, 23.10.1962 - 5 StR 291/62
    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).
  • BayObLG, 09.03.1967 - RReg. 4a St 12/67
    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Bayerische Oberste Landesgericht vertritt die Auffassung, § 6 LSchlG sei eine Spezialvorschrift, die Tankstellen als ganze auf der einen Seite vom Ladenschluß ausnehme, auf der anderen Seite aber nur bestimmte Leistungen während der Ladenschlußzeiten gestatte; daraus wird gefolgert, das in § 6 Abs. 2 nicht ausdrücklich genannte Wagenwaschen sei an Tankstellen während der allgemeinen Ladenschlußzeiten nicht erlaubt (NJW 1967, 1479; ebenso Denecke/Neumann, a.a.O., § 6 LSchlG Rdn. 2).
  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 44/19

    Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb zulässig

    In einem solchen Fall behalten die zu einem einheitlichen Gesamtbetrieb vereinigten verschiedenen Gewerbe ihre rechtliche Eigenständigkeit mit der Folge, dass der Einzelhandel den gesetzlichen Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes, die Schank- oder Speisewirtschaft hingegen ausschließlich dem Gaststättenrecht unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82, BGHSt 31, 258, 260 [juris Rn. 9]; BVerwG, NJW 1960, 2209, 2210; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1995, 659 [juris Rn. 4] und GewArch 2015, 269, 270 [juris Rn. 22]; BayObLG, WRP 1998, 214, 215 [juris Rn. 9]; Metzner aaO § 1 Rn. 84 f.; Michel/Kienzle/Pauly aaO § 1 Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14

    Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss

    Vielmehr unterliegen das in dem Tankstellenshop betriebene Einzelhandelsgewerbe und das in ihm zugleich betriebene Schank- und Speisegewerbe dem jeweils für sie geltenden Regelungsregime (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 09.06.1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, 2209; BGH, Beschluss vom 10.03.1983 - 4 StR 73/82 -, BGHSt 31, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.1995 - 9 S 619/95 -, GewArch 1995, 427; Michel/Kienzle, GastG, 14. Aufl., § 1 RdNr. 53; Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 15 RdNr. 10a; Neumann, Ladenschlussrecht, 5. Aufl., § 1 Anm. 7).

    Mit dieser Formulierung ("ebenfalls") hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass diese Voraussetzung bei den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 LadÖG genannten Verkaufsstellen schon begrifflich gegeben ist (vgl. für den insoweit gleichlautenden § 1 Abs. 1 Ladenschlussgesetz: BGH, Beschluss vom 10.03.1983, a.a.O.; Apel, Der Begriff der Verkaufsstelle nach dem Ladenschlussgesetz, GewArch 1963, 219).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

    Liegt ein Mischbetrieb vor, muß jeder Betriebsteil den für ihn geltenden Bestimmungen gemäß geführt werden (Urteil vom 9. Juni 1960 - BVerwG 1 C 41.56 - Buchholz 451.25 Nr. 3 S. 8 f. = GewArch 1960, 286; vgl. auch BGHSt 31, 258 = GewArch 1983, 198).
  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der

    Dieses Verständnis der Vorschrift - Nennung der materiellen Tatbestandsmerkmale am Ende eines Regelbeispielkatalogs - war bereits für die gleichermaßen aufgebaute Definition der Verkaufsstelle in § 1 LSchlG anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.3.1983, 4 StR 73/82, juris Rn. 10; Müller, in: Stober, LSchlG, 4. Aufl. 2000, § 1 Rn. 8).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

    Die aufgrund eines Werkvertrags erbrachte Leistung ist aber kein Vorteil, soweit der Empfänger nur das erhält, worauf er nach dem entgeltlichen Vertrag einen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 261, 279 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 73/82]; 35, 128, 133).
  • VG Berlin, 23.08.2019 - 4 L 216.19
    Vielmehr unterliegen das in dem "Späti" betriebene Einzelhandelsgewerbe und das in ihm und im Schankvorgarten zugleich betriebene Schank- und Speisegewerbe dem jeweils für sie geltenden Regelungsregime (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2015 - 6 S 844/14 -, juris Rn. 22, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, 2209 f.; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 9 S 619/95 -, juris Rn. 4; siehe zum Mischbetrieb auch Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, 80. EL Januar 2019, § 15 Rn. 17; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 1 Rn. 53; Neumann, Ladenschlussrecht, 5. Aufl. 2008, S. 3 f.; Stober, LSchlG, 4. Aufl. 2000, § 1 Rn. 62 ff.; Zmarzlik/Roggendorff, LSchG, 2. Aufl. 1997, § 5 Rn. 5).
  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen

    Es wird aber, wohl allgemein, wegen des Worts "ebenfalls" in Nr. 2 davon ausgegangen, dass die dort genannten Voraussetzungen auch für die Annahme einer Verkaufsstelle nach Nr. 1 der Vorschrift vorliegen müssen (Stober, LadSchlG, 4. Aufl., 2000, Anm. 8 m.w.N.; ebenso schon BGH, Beschluss vom 10.03.1983 - 4 StR 73/82 -, GRUR 1983, 446 = juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 4 U 58/07

    Wettbewerbsverstoß: Betrieb einer Automatenvideothek in Baden-Württemberg an

    Ein Gewerbebetrieb, wie die Videothek der Beklagten, der keine Waren zum Verkauf anbietet sondern Dienstleistungen, fällt nicht unter den Begriff der Verkaufsstellen (vgl. BGH, NJW 1983, 1504).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 3 ObOWi 93/03

    Sachlicher Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes ; Angebot von Waren zur Miete

    Der sachliche Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes beschränkt sich auf das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann (vgl. BGH NJW 1983, 1504/1505; Zmarzlik Ladenschlussgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 2).
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